Ausstieg aus der Amalgamfüllung
Die Kosten für eine einfache einschichtige Kompositfüllung im Seitenzahnbereich werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Die Kosten für eine einfache einschichtige Kompositfüllung im Seitenzahnbereich werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.